Kreistag Landkreis Ludwigsburg


Kreistag – ein paar Informationen

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Verwaltung des Landkreises für deren Beseitigung.

(§ 19 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg)


Zuständigkeit des Kreistags

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet insbesondere über:

    • den Erlass aller Satzungen und deren Änderungen, z.B. der Abfallgebührensatzung, die Übernahme freiwilliger Aufgaben für den Landkreis, Entscheidungen in besonders wichtigen Angelegenheiten der AVL und der Kliniken gGmbH,
    • die Entsendung von Vertretern des Landkreises in Organe von Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, denen der Landkreis als Mitglied angehört,
    • die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung einschließlich Höhergruppierung und Entlassung der leitenden Beamten und Beschäftigten im Einvernehmen mit dem Landrat,
    • die Wahl des Landrats.

Die Ausschüsse des Kreistags

 

Die Ausschüsse sind für Entscheidungen zuständig, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind, soweit diese nicht zu den Aufgaben des Landratsamtes als staatlicher unterer Verwaltungsbehörde gehören:

      • Verwaltungsausschuss
      • Ausschuss für Umwelt und Technik
      • Sozialausschuss
      • Kultur-und Schulausschuss
      • Jugendhilfeausschuss